Waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung bei INFAR
Die waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung betrifft alle Bewerber um eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass. Dafür ist seit Anfang Juli 1997 wegen einer neuen Durchführungsverordnung zum Waffengesetz (§ 8 Abs. 2 Waffengesetz 1996) nun ein psychologisches Gutachten erforderlich, welches Auskunft über die Verlässlichkeit der Bewerber gibt.
Die Überprüfung gliedert sich, entsprechend der Durchführungsverordnung, in zwei Teile: Der erste Teil ist ein Screeningverfahren mit einem explorativen Gespräch mit dem Gutachter. Sollten sich hier Auffälligkeiten ergeben, so werden diese im zweiten Teil in einem weiteren Fachgespräch hinterfragt, bei welchem besonderes Augenmerk auf charakteristische Verhaltensweisen von waffenpolizeilichen Risikogruppen gelegt wird.
Bei der Testung werden Persönlichkeitseigenschaften erfaßt, die über ihre Verlässlichkeit Auskunft geben. Auf der anderen Seite wird zusätzlich der Lebenslauf des Bewerbers erhoben.
Erfaßte Persönlichkeitseigenschaften sind beispielsweise:
- emotionale Stabilität
- Selbstkontrolle
- soziale Anpassungsfähigkeit
- die Aggressionstendenz
- Suchtneigung
- Risikobereitschaft
Der Zeitbedarf für die Testung beträgt ungefähr zwei Stunden. Es können auch zwischen den einzelnen Tests Pausen eingelegt werden.
Das Testergebnis wird mit dem Bewerber nach der Testung besprochen und anschließend wird das Gutachten per Post je nach Wunsch entweder dem Bewerber oder der Behörde zugeschickt.
Kosten für eine waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung
Die Untersuchungsgebühren sind gesetzlich festgesetzt und betragen für eine Waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung 283,20 Euro.
Hinweis zur Anmeldung und zur waffenrechtlichen Verlässlichkeitsprüfung bei INFAR
Bitte kommen Sie zum Untersuchung in bequemer Kleidung, und beachten Sie, dass Übermüdung oder Krankheit das Testergebnis erheblich negativ beeinflussen können. Bitte erscheinen Sie zu dem Termin pünktlich.
Beachten Sie auch, dass wir bei einer fixen Anmeldung zu einer waffenrechtlichen Verlässlichkeitsprüfung im Falle einer nicht zeitgerechten Absage (spätestens vier Werktage (Mo.-Fr.) vor dem Termin) Stornokosten in der Höhe von 30 Prozent der Untersuchungsgebühr, sowie bei Absage am Werktag vor dem Termin bis zwei Stunden vor dem Termin Stornokosten in der Höhe von 40 Prozent der Untersuchungsgebühr, bzw. danach wenn Sie später absagen oder ohne Angabe von Gründen vom Untersuchungstermin fernbleiben Stornokosten in der Höhe von 60 Prozent der Untersuchungsgebühr verrechnen müssen.